Rechtlicher Rahmen
Alle Säuglinge und Kinder, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung vorliegt, und Risikokinder haben Anspruch auf Frühförderderung gemäß den Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB) IX und XII.
Den Eltern entstehen keine Kosten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.